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Die Einwanderungsgesetze der USA können sich jederzeit ändern. Bitte achten Sie also darauf, dass Sie stets über die neueste Version der Gesetzgebung informiert sind. Die besten Websites hierfür sind:
Staatsbürger der 27 nicht visumpflichtigen Länder (Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowenien und Spanien) können evtl. im Rahmen des Visumfreien Reisens (Visa Waiver Program, VWP) ohne Visum in die USA einreisen, sofern sie alle VWP-Auflagen erfüllen. Voraussetzung für das Visumfreie Reisen im Rahmen des Visa Waiver Program sind Urlaubs- oder Geschäftsreisen von weniger als 90 Tagen Dauer bei Besitz eines Rückflugtickets oder eines weiterführenden Tickets. Folgende Personen können das Visa Waiver Program nicht in Anspruch nehmen: Personen, die sich bereits früher eines Einwanderungsdelikts schuldig gemacht haben bzw. ehemalige Gefängnisinsassen oder vorbestrafte Personen.
Die durchschnittliche Visumbearbeitungsdauer kann säsonal bedingt schwanken (wobei die Wartezeiten im Sommer am längsten sind) und sie ist abhängig von der Art des Antrags und der Einreichung. Bei bestimmten Arten von Beschäftigungsvisas kann der Prozess über drei Monate dauern. Wir raten Ihnen daher, sich rechtzeitig zu informieren und mit der Antragstellung zu beginnen. Wir können Ihnen auf beiden Seiten des Atlantiks Spezialisten für Einwanderungsfragen empfehlen. Das Europa-Büro ist für spezifische Beratungen in Einwanderungsfragen nicht hinreichend qualifiziert. Dieses Datenblatt soll lediglich zu Informationszwecken dienen. Wir raten Ihnen, sich in so wichtigen Angelegenheiten wie den Einwanderungsbestimmungen fachmännisch beraten und unterstützen zu lassen. Es handelt sich hierbei um komplexe und spezifisch auf den jeweiligen Antragsteller und ggf. dessen Familie zugeschnittene Angelegenheiten. Ein korrekt ausgeführter Erstantrag hat sich schon oft als weise Investition erwiesen.
Blount County in Tennessee ist der Ansicht, dass es sich bei Einwanderung/Arbeitserlaubnis/Visum und dgl. um äußerst komplexe Angelegenheiten handelt. Wir raten allen potentiellen/bestehenden Partnerunternehmen eindringlich, eine fachmännische Beratung in Anspruch zu nehmen.
Es gibt hierfür zahlreiche ausgezeichnete Firmen, und potentielle Partnerunternehmen können natürlich ihre eigenen Fachleute einsetzen. Seit 2003 stehen wir britischen Unternehmen über einen unserer bewährten strategischen Partner – das Anwaltsbüro Laura Devine Solicitors in London – zur Seite. Die dortigen Hauptansprechpartner sind Anastasia Tonello und Owen Davis. Diesbezügliche Einzelheiten finden Sie unter www.lauradevine.com |